Elternzeit in Spanien

Bevor Du in Spanien schwanger wirst fragst Du Dich sicher, wie es mit der Elternzeit in Spanien aussieht.

Wenn Du in Spanien lebst und arbeitest hast Du ein Anrecht auf Elterngeld, die sogenannte „baja maternal“. Leider sind die Bedingungen der Elternzeit in Spanien nicht so gut wie im schönen Deutschland, wo man 10 Monate mit dem Baby genießen kann. Die Geburtenrate in Spanien ist extrem niedrig und dies liegt sicher auch an den geringen Maßnahmen zur Unterstützung der Mütter und Eltern. Ich habe Euch hier mal die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

elternzeit in spanien
Ein Jahr Elternzeit – das wäre schön!

Wann beginnt der Mutterschutz?

Ähnlich wie in Deutschland kommt es auf die Tätigkeit an, wann man in den Mutterschutz geht. Dies wird individuell von der Versicherung Deines Arbeitgebers bestimmt. Bei Kontakt mit Chemikalien, kleinen Kindern oder in Krankenhäusern beginnt der Mutterschutz teilweise bereits in der 12. Woche mit 100% Lohnfortzahlung (Quelle auf Spanisch hier). Bei leichten Bürotätigkeiten im Sitzen kann man erst in der 37. Woche den Bleistift fallen lassen, viel zu spät, da das ständige Sitzen den Rücken doch sehr strapaziert. Dies wissen jedoch die meisten Ärzte und geben den werdenden Müttern problemlos eine normale Krankschreibung, bei der man allerdings nur 65% des Gehaltes im ersten Monat und 75% ab dem 2. Monat erhält. Ich habe mich in der 31. Woche krank schreiben lassen, danach gingen meine Beschwerden (starke Rückenschmerzen, schlecht Schlafen, Müdigkeit) fast ganz weg und jetzt kurz vor der Geburt geht es mir besser als vor 6 Wochen. Danke noch einmal an die verständnisvolle Ärztin!

Kann man während der Schwangerschaft gekündigt werden?

In Spanien können Firmen seit der Krise 2009 Ihre fest Angestellten Mitarbeiter quasi ohne Begründung kündigen, nur während der Schwangerschaft und wenn man danach in Teilzeit arbeitet ist eine Kündigung ungültig. Wenn der Arbeitgeber die Mutter unbedingt loswerden will muss er also individuell die Konditionen aushandeln.

Wie lange geht die Elternzeit in Spanien?

Ab der Geburt erhält man nur kurze 16 Wochen Elternzeit bei 100% Gehaltszahlung, hinzu kommen noch 5 Wochen für den Papa (beide dürfen die Elternzeit gleichzeitig nehmen). Bis das Baby 9 Monate alt ist erhält man außerdem eine Stunde Stillzeit pro Tag bezahlt, die meisten Mütter nehmen diese Stunden auf einmal und verlängern so die Elternzeit um 3 Wochen. Weitere Möglichkeiten, die Elternzeit zu verlängern:

  • unentgeltlich nicht arbeiten, darauf haben alle Mütter ein Anrecht, man muss mit dem Arbeitgeber klären wie lange die Auszeit dauert.
  • Jahresurlaub anhängen (ca. 5 Wochen)
  • von zu Hause aus arbeiten, hier muss natürlich auch der Arbeitgeber mitspielen

Kann man nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

In Spanien haben die Mütter das Recht, nach der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten (mind. 20h, höchstens 35h pro Woche) bis das Kind 12 Jahre alt ist (Quelle hier). Wenn man wieder voll einsteigen möchte hat man darauf jederzeit ein Anrecht, sollte sich jedoch immer rechtzeitig mit dem Arbeitgeber absprechen. Wenn eine Mutter verkürzt arbeitet steht Sie weiterhin unter Kündigungsschutz.

Generell kommt es natürlich auf das Unternehmen an. Leider werden auch in Spanien Schwangere und Mütter in Teilzeit oft diskriminiert und wer möchte schon in einem Unternehmen bleiben, wo Mobbing an der Tagesordnung ist. Ich habe zum Glück einen netten Arbeitgeber der (zumindest bis jetzt) noch voll hinter mir steht!

Ich werde nach der Elternzeit bis September von zu Hause aus arbeiten (ca. 20h), ab September steige ich dann mit 30h pro Woche wieder im Büro ein. Es wird sicher nicht leicht, aber ich bin guten Mutes und hoffe diesen Blog gibt es dann noch. Wenn Ihr FRagen zum Thema Elternzeit, Schwangerschaft usw. habt könnt Ihr mir gerne einen Kommentar hinterlassen.

3 Kommentare zu „Elternzeit in Spanien“

  1. Hallo Anke,

    danke für den Beitrag!

    Ich ziehe Bald nach Spanien um und wollte nur was mitteilen, dass es wahrscheinlich auch sehr Interessant für dich ist, und es war: ich hab gelesen (auf http://www.auswandern.com), dass für das erste Jahr von Erziehungsurlaub wird eine Summe, die dem Arbeitslosengeld in Spanien entspricht (ca. 60-70%?!?), bezahlt.

    Ich versuche noch den Städtischer Sozialdienst da zu kontaktieren aber wenn das stimmt, hat man schon eine bessere Möglichkeit als Mutter in Spanien, oder?! 🙂

    Liebe Grüße
    Natália

    1. Hallo Natália, ja das kann sein, da ich selbst hier arbeite weiss ich nicht so genau wie das für Deutsche Auswanderer ist. Aber danke für den Tipp!

  2. Pingback: Kinderkrippe in Spanien - Barcelona mit Kind

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