Elterngeld in Spanien beantragen

Wenn du dein Kind in Spanien zur Welt bringt, musst du relativ schnell so einiges an Papierkram erledigen. Besonders wichtig ist, das Elterngeld in Spanien schnell zu beantragen, damit du den Anspruch nicht verlierst. Ich richte mich hier an Mütter und Väter, die in Spanien arbeiten und Steuern zahlen, für Expats, die ihr Gehalt von Deutschland aus beziehen, gelten andere Regeln.

Wieviel Elternzeit und Elterngeld gibt es in Spanien?

Wie ich bereits in meinem Artikel „Elternzeit in Spanien“ erwähnte, geht die Elternzeit nur 16 kurze Wochen, für den Vater gibt es weitere 4 Wochen. In dieser Zeit erhalten beide Eltern 100% Ihres Gehaltes, es werden die letzten 6 Gehälter zur Berechnung verwendet.

Anmeldung beim Registro Civil

Diese Anmeldung ist eure erste Anlaufstelle. Ihr habt nur eine Woche Zeit nach der Geburt, es sei denn das Baby und/oder die Mutter müssen aus medizinischen Gründen länger im Krankenhaus bleiben. In Barcelona braucht ihr keinen Termin, es gibt einen sehr großen Raum, wo nur die Eltern mit den Neugeborenen betreut werden, die Wartezeit war nur sehr kurz und ich war froh, dass die Atmosphäre ruhig und entspannt war. Man konnte das Baby stillen und es waren eben nur andere Eltern mit ihren Babys in dem Raum. Adresse in Barcelona: Pl Duc de Medinaceli, 3 (Born)

Wichtig:

– Bei der Entlassung im Krankenhaus erhaltet ihr 2 Umschläge, die Entlassungspapiere der Mutter und des Kindes (Alta medica de la madre y del niño). Diese müsst ihr bei der Beantragung vorlegen.
– Reisepass, NIE oder Ausweis beider Eltern

– Wenn ihr verheiratet seid, müsst ihr das spanische Familienbuch „Libro de Familia“ vorlegen oder ein vom Notar übersetztes Dokument, dass die Heirat nachweist. In diesem Fall kann der Vater oder ein beauftragter Dritter alleine den Antrag stellen.

– Wenn ihr nicht verheiratet seid müssen Vater und Mutter den Antrag gemeinsam stellen, falls ein Elternteil geschieden ist muss ein offizielles, ggf. übersetztes Dokument vorliegen, welches die Scheidung nachweist.  Nun erhaltet ihr das Familienbuch.

– Ich empfehle euch, gleich auch die Geburtsurkunde des Kindes hier zu beantragen, es geht aber auch online. Ihr braucht die Geburtsurkunde auf Spanisch (Certificado de nacimiento) und als Übersetzung (Certificado de nacimiento plurilingüe), wenn ihr später die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollt. Hier der Link, um die Geburtsurkunde online zu beantragen.

Anmeldung des Elterngeldes bei der Sozialversicherung

Innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Geburt müsst ihr die Elternzeit und das damit verbundene Elterngeld bei der Sozialversicherung beantragen. Ihr müsst vorher 3 Termine im nächstgelegenen Büro der Sozialversicherung (Oficina de Seguridad Social) ausmachen. Die 3 Termine sind für 1. die Anmeldung des Elterngeldes der Mutter, 2. Anmeldung des Elterngeldes des Vaters und 3. die Anmeldung des Kindes für die Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch wenn ihr euer Kind privat versichert sollte es immer unbedingt auch bei der gesetzlichen Versicherung angemeldet sein. Bei den Terminen der Sozialversicherung ist nun das vorab erworbene Libro de Familia vorzulegen, außerdem die Ausweisdokumente beider Eltern.

Bitte gebt an, wieviel Lohnsteuer (IRPF) euch vom Elterngeld abgezogen werden soll, da sonst automatisch 0% abgezogen wird und ihr später alles nachzahlen müsst.

Es muss folgendes Formular ausgefüllt werden: http://www.seg-social.es/prdi00/groups/public/documents/binario/113145.pdf

Wir haben eine externe Person mit diesen Terminen beauftragt, es ging super schnell und wir hatten den Kopf frei für unser Baby.

Ich hoffe dieser Artikel hilft euch weiter, leider ist es wirklich eine Rennerei, vor allem wenn man nicht verheiratet ist. Man kann froh sein, wenn man keinen Kaiserschnitt hatte. Wenn ihr noch Fragen habt schreibt mir einfach einen Kommentar.

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